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Sterbegeldversicherung
Sterbegeld Versicherung Sterbefürsoge Sterbegeldunterstützung
Sterbegeld
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis 2003 Sterbegeld an denjenigen
Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, der auch
die Bestattungskosten trägt. Die Höhe des Sterbegeldes
richtete sich danach, ob der Verstorbene selbst Mitglied der
gesetzlichen Krankenkasse war oder ob es sich bei dem Verstorbenen
um einen Familienversicherten handelte. Bei Mitgliedern betrug
das Sterbegeld 525 Euro, bei Familienversicherten 262,50 Euro.
Anspruch auf Sterbegeld bestand nur dann, wenn der Verstorbene
am Stichtag 1. Januar 1989 bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert war; insofern war das Sterbegeld eine "auslaufende
Leistung".
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld ab dem 1. Januar
2004 als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen.
Sterbegeldversicherung berechnen
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