Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Vor einem Rechtsstreit
ist niemand sicher. Immer häufiger
werden Streitigkeiten zweier Parteien vor Gericht ausgetragen.
Jährlich kommt es zu 150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen,
250.000 Streitfällen um Wohnungsmietverträge und fast
500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten.
Verliert man
einen Prozess muss man sämtliche Kosten des
Prozessgegners und die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen
Interessen ohne finanzielle Risiken vertreten können.
Die Versicherung
zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugengelder und Sachverständigengebühren,
sowie Kosten die dem Prozessgegner zu erstatten sind.
Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz
besteht sowohl für Ihren privaten
als auch beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder
im Vertrag genannten, nicht ehelichen Lebenspartner.
Mitversichert
sind minderjährige und unverheiratete Kinder
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz
besteht jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre
Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter "berufliche
Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte
Tätigkeit zu verstehen ist.
Welche Leistungen sind in der Rechtsschutzversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz z.B umfasst:
Schadensersatz-Rechtsschutz:
Dieser fordert
Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt
aber keine Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt
die Privathaftpflicht-Versicherung. Der Schaden kann materieller
(Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder
ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.
Arbeits-Rechtsschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzungen verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu
Ihrem Recht. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnisse.
Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:
Hierbei handelt
es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für
die Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar-
oder Standesrecht.
Straf-Rechtsschutz:
Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine
strafrechtliche Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten
besteht aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein
geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für
Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen
jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren,
soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder
-buße unter 250,- bestraft wurde.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands-
oder rechtskräftig
festgestellt wird, dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit
vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, der Versicherung
die Kosten zu erstatten. Dies betrifft alle Kosten die diese
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen
Verhaltens getragen hat.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:
Versichert
sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen
Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht,
Unterhalt oder Vormundschaft.
Die Kosten
werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen
gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel:
Die Überprüfung eines Testaments führt
zur Testamentsanfechtung.
Was
ist zu tun, wenn Sie Rechtsschutz benötigen?
Melden Sie
den Schadensfall unverzüglich Ihrer Versicherung
- telefonisch bei einer Service-Hotline oder schriftlich.
Bitte fügen Sie die entsprechenden Unterlagen bei, z.B. Bußgeldbescheid,
Strafbefehl, Klageschrift, Kündigungsschreiben, Verträge,
Korrespondenz.
Sie müssen selber für die Einhaltung der Fristen sorgen,
z.B. Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Mahnbescheid
etc..
Sie haben das freie Recht zur Auswahl Ihres Anwalts. Bitte unterrichten
Sie Ihren Versicherer von dessen Beauftragung.
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